AGB

1. Anwendungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Böhmker Konzept GmbH und ihren Kunden.

1.2 Soweit auch der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, gehen die Allgemei-nen Geschäftsbedingungen der Böhmker Konzept GmbH vor, es sei denn, die Parteien vereinba-ren schriftlich etwas anderes. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingun-gen des Kunden finden auch nicht dadurch Anwendung, dass die Böhmker Konzept GmbH ihnen nicht nochmals nach deren Eingang ausdrücklich widerspricht. Diese AGB gelten auch dann, wenn die Böhmker Konzept GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren AGB abwei-chender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

1.3 Nebenabreden oder Zusagen sollen schriftlich erfolgen.

2. Abweichende Vertragsbedingungen (VOB/B)

Bei allen Bau- und Montageleistungen werden die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Aus-führung von Bauleistungen (Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, kurz: „VOB/B“) in der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung mit ausschließlicher Geltung in die-se AGB einbezogen. Der Kunde erhält bei Vertragsschluss eine Fassung des Textes der VOB/B.

3. Sonstige Bauleistungen und Lieferungen

Für die Herstellung, Lieferung und Instandsetzung von Möbeln und anderen Waren sowie für sonstige Leistungen, die nicht Bauleistungen im Sinne der vorstehen Ziffer 2 sind, oder Bauleis-tungen, bei denen die VOB/B nicht gilt, gelten die nachfolgenden Bestimmungen dieser AGB.

4. Angebote, Vertragsschluss

Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar. Der Vertrag mit dem Kunden kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung der Bestellung durch die Böhmker Konzept GmbH zustan-de. Sollte eine schriftliche Auftragsbestätigung nicht erteilt worden sein, so kommt der Vertrag spätestens mit Auftragsausführung zustande.

5. Leistungsumfang

Der Umfang, der von der Böhmker Konzept GmbH zu erbringenden Leistungen richtet sich nach den individuellen Vereinbarungen. Bau- und Montageleistungen sind nur Bestandteil des Vertra-ges, soweit die Parteien dies schriftlich vereinbaren. Wenn die Aufstellung und Einrichtung gelie-ferter Produkte nicht ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt diese durch den Kunden und auf seine Kosten. Müssen durch die Böhmker Konzept GmbH Ersatzteile geliefert und/ oder eingebaut werden, so ist die Böhmker Konzept GmbH berechtigt, bauartgleiche Teile zu verwenden.

6. Lieferung und Abnahme

6.1 Die Lieferfrist beträgt, sofern sie nicht individualvertraglich vereinbart wird, beträgt 6 Wochen nach Vertragsschluss.

6.2 Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche, von der Böhmker Konzept GmbH nicht zu vertretende Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkungen andauern.

6.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware abzunehmen.

6.4 Für die Abnahme gilt im Übrigen – auch wenn die VOB/B nicht unmittelbar Anwendung findet

– § 12 VOB/B.

7. Gewährleistung

7.1 Dem Kunden stehen grundsätzlich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. Die gemäß Ziffer 11 dieser AGB gegebenen Ansprüche des Kunden aus Schadensersatzhaftung bleiben unberührt.

7.2 Ist der Kunde Verbraucher, müssen offensichtliche Mängel zwei Wochen nach Lieferung der Ware bzw. bei Teillieferung nach Lieferung des mangelbehafteten Gegenstands schriftlich gegenüber der Böhmker Konzept GmbH gerügt werden. Nach Ablauf der Frist können Gewähr-leistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, der Mangel ist von der Böhmker Konzept GmbH arglistig verschwiegen oder von ihr eine Beschaffenheitsgarantie übernommen worden.

7.3 Ist der Kunde Unternehmer, so hat er die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt er die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt, es sei denn, der Mangel ist von der Böhmker Konzept GmbH arglistig verschwiegen worden. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzei-tige Absendung der Anzeige.

7.4 Ist der Kunde Unternehmer, behält sich die Böhmker Konzept GmbH bei Vorliegen eines kauf-rechtlichen Mangels vor, statt Nachlieferung zunächst Nachbesserung zu betreiben, soweit dies nicht im Einzelfall unzumutbar für den Kunden ist.

7.5 Die Mängelansprüche von Unternehmern verjähren – mit Ausnahme der bauwerksbezoge-nen Mängel entsprechend §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 sowie 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB – in einer Frist von ei-nem Jahr nach Erhalt der Ware, Abnahme des Werkes bzw. Abschluss der Dienstleistung. Ist der Kunde Verbraucher, verjähren diese Gewährleistungsansprüche bei der Lieferung neuer Sachen in zwei Jahren, bei der Lieferung gebrauchter Sachen innerhalb eines Jahres ab Gefahrübergang.

7.6 Herstellungsbedingte Abweichungen in Maßen, Inhalten, Dicken, Gewichten, Farbtönungen oder bei technischen Änderungen durch den Lieferanten im Rahmen der branchenüblichen Tole-ranzen bleiben vorbehalten, soweit sie handelsüblich sind.

8. Zahlung

8.1 Kaufpreise sind innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ware zu zahlen, Vergütungen für werkvertragliche Leistungen innerhalb von zehn Tagen nach Abnahme durch den Kunden. Dem Erhalt der Ware steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde diese unberechtigt verweigert.

8.2 Im Übrigen sind Entgelte innerhalb von zehn Tagen nach einfacher Rechnungsstellung grund-sätzlich ohne Skontoabzug zu begleichen.

8.3 Skonto kann für bestimmte Warengruppen nur dann gewährt werden, wenn darüber eine separate Vereinbarung getroffen wurde.

8.4 Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn sie auf dem Konto der Böhmker Konzept GmbH ein-gegangen ist.

9. Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte

9.1 Der Kunde kommt nach Ablauf der in Ziffer 8 genannten Zahlungsfrist in Verzug. Die Böhm-ker Konzept GmbH ist berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von fünf Pro-zentpunkten über dem Basiszinssatz, im Übrigen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Ba-siszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

9.2 Die Böhmker Konzept GmbH ist bei Zahlungsverzug berechtigt, ihre noch ausstehenden vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nur gegen Vorauszahlung oder gegen Si-cherheitsleistung in voller Höhe zu erbringen.

9.3 Der Kunde kann mit Gegenansprüchen nur aufrechnen, soweit sie rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen gegen den Kunden im Eigentum der Böhmker Konzept GmbH.

10.2 Der Kunde ist verpflichtet, Pfändungen, Beschädigungen oder Abhandenkommen der Ei-gentumsvorbehaltsgegenstände sowie Besitz- und/ oder Wohnungs- bzw. Betriebsortswechsel der Böhmker Konzept GmbH unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde überreicht dazu die für eine Intervention er forderlichen Unterlagen. Unabhängig davon hat der Kunde Dritte bereits im Vor-hinein auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Die Kosten einer Intervention der Böhmker Konzept GmbH trägt der Kunde, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstat-ten. Der Kunde ist grundsätzlich nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder in sonstiger Weise das Eigentum der Böhmker Konzept GmbH zu gefährden.

10.3 Erfolgt die Lieferung für einen vom Kunden unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Falle werden die Forderungen des Kunden gegen den Abnehmer aus der Veräuße-rung bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes des gelieferten Vorbehaltsgegenstandes an die Böhmker Konzept GmbH abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Kunde gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprü-che aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Kunde hiermit an die Böhmker Konzept GmbH ab.

10.4 Bei Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder Verbindung mit einer anderen Sache gilt die Böhmker Konzept GmbH als Hersteller der neuen Sache. Diese gilt als Vorbehalts-ware. Übersteigt der Wert dieser neuen Vorbehaltsware die Ansprüche der Böhmker Konzept GmbH gegen den Kunden um mehr als zwanzig Prozent, so gibt die Böhmker Konzept GmbH auf Verlangen des Kunden und nach Wahl der Böhmker Konzept GmbH Sicherheiten in entsprechen-dem Umfang frei.

10.5 Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück des Kunden eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstü-ckes oder von Grundstücksrechten entstehende Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an die Böhmker Konzept GmbH ab.

10.6 Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenstände vom Kunden bzw. im Auftrag des Kunden als wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt entstehende Forderungen auf Vergütung gegen den Dritten oder den, den es angeht, in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an die Böhmker Konzept GmbH ab. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehalts-gegenstände mit anderen Gegenständen durch den Kunden steht der Böhmker Konzept GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsgegen-stände zum Wert der übrigen Gegenstände zu.

10.7 Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich der Kunde bei Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungstermine, der Böhmker Kon-zept GmbH die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Bau-körpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihr das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

11. Haftung

11.1 Die Böhmker Konzept GmbH haftet in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit der Böhmker Konzept GmbH, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

11.2 Im Übrigen haftet die Böhmker Konzept GmbH dem Kunden nur nach dem Produkthaf-tungsgesetz, auf Grund einer übernommenen Garantie, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertrags-pflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags über-haupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf

Kardinalpflichten) Der Schadensersatzanspruch eines Kunden, ist für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht ebenfalls Ansprüche aus Produkthaftungsgesetz, übernommenen Garantien oder der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind.

11.3 Kommt es infolge einer von der Böhmker Konzept GmbH zu vertretenden Pflichtverletzung zu einem Verzögerungsschaden beim Kunden, beschränkt sich die Höhe des diesem zu erset-zenden Verzögerungsschadens bei leichter Fahrlässigkeit auf fünf Prozent des Auftragswertes der von der Verzögerung betroffenen Leistung. Ist der Kunde Unternehmer, beschränkt sich die Haftung der Böhmker Konzept GmbH für Verzugsschäden auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Vorstehendes gilt nur für diejenigen Fälle, in denen die pünktliche Lieferung/ Leistung keine wesentliche Vertragspflicht ist. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

11.4 Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Ge-sundheit des Kunden beruhen, für eichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren der-artige Ansprüche ein Jahr nach ihrer Entstehung.

11.5 Im Falle von Streiks und höherer Gewalt trifft die Böhmker Konzept GmbH keine Ersatz-pflicht bzgl. dadurch bedingter Verzugsschäden. Gleiches gilt, wenn der Kunde zumutbare Mit-wirkungshandlungen unterlassen hat.

12. Kündigung

Kündigt der Kunde den Vertrag vor Lieferung, Montage oder Inanspruchnahme einer Dienstleis-tung, so ist er verpflichtet, für von der Böhmker Konzept GmbH bis zur Kündigung erbrachte Leistungen und Aufwendungen in Höhe von fünfzehn Prozent der vereinbarten Vergütung an die Böhmker Konzept GmbH zu zahlen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der im konkreten Fall an

gemessene Betrag niedriger ist als fünfzehn Prozent der vereinbarten Vergütung. Die Böhmker Konzept GmbH ist berechtigt, nachzuweisen, dass höhere Kosten als fünfzehn Prozent der Ver-gütung entstanden sind. Diese sind dann vom Kunden zu tragen. Die Böhmker Konzept GmbH muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart hat sowie dasjenige, was sie durch anderweitige Verwendung ihrer Ar-beitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

13. Rücktritt

Die Böhmker Konzept GmbH ist bei Verträgen, bei denen der Kunde kein Verbraucher ist, be-rechtigt, im Falle ausbleibender, nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten, wenn sie bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben hat. Die Böhmker Konzept GmbH ist in diesem Fall verpflichtet, den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu unterrichten und jede schon erbrachte Gege nleistung des Kunden unverzüglich zu erstatten. Die Böhmker Konzept GmbH ist ferner berech-tigt, im Falle einer erkennbaren erheblichen Vermögensverschlechterung des Kunden diesem bei eigener Vorleistungspflicht eine angemessene Frist zur Erfüllung Zug-um-Zug oder zur Si-cherung der Leistung zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten.

14. Datenschutz, Vertraulichkeit

Die Parteien verwenden alle Unterlagen, Informationen und Daten, die sie zur Durchführung des Vertrages erhalten, nur zur Durchführung des Vertrages. Solange und soweit sie nicht allgemein bekannt geworden sind, sind sie vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach Durchführung des Vertrages bestehen.

15. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand

Erfüllungsort für beide Seiten ist der Hauptsitz der Böhmker Konzept GmbH. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Kiel ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. Der Böhmker Konzept GmbH bleibt vorbehalten, Klage am allgemeinen Gerichts-stand des Kunden zu erheben.

16. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemei-nen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand dieser AGB: Februar 2019